Verhaltensregeln bei einem Täterverdacht
Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Falkensee verhalten sich nach folgenden Regeln bei Verdachtsfällen, dass Mitglieder Täter von Gewalt oder sexualisierter Gewalt sind:
- Wir bewahren Ruhe.
- Wir besprechen den Vorfall mit den Ansprechpersonen.
- Wir führen ein Verdachtstagebuch.
- Wir überlegen, woher der Verdacht kommt und ausgelöst wurde.
- Wir benennen und erkennen Gefühle, wodurch der Verdacht ausgelöst wurde.
- Wir beobachten das potenziell betroffene Mitglied.
- Wir erkennen die eigenen Grenzen und Möglichkeiten und akzeptieren diese.
- Wir unternehmen nichts auf eigene Faust.
- Wir sind keine Polizei! Wir führen keine eigenen Ermittlungen durch.
- Wir sind keine Psychologen! Wir versuchen niemanden zu therapieren.
- Wir führen keine eigene Befragung des Täters durch.
- Wir konfrontieren den Täter nicht mit der Vermutung.
- Wir konfrontieren nicht die Eltern mit der Vermutung.
- Wir besprechen das weitere Vorgehen mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpersonen.
- Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen Kontakt zu Fachberatungsstellen aufnehmen sollten, bei einer begründeten Vermutung.
- Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen bei einer begründeten Vermutung mit dem vermutlichen Täter sprechen.
- Wir unternehmen nichts ohne eine verbindliche Absprache mit dem vermutlichen Opfer, den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Fachberatungsstelle. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind nur mit einzubeziehen, wenn sie nicht involviert sind.