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Verhaltensregeln bei diskriminierendem, gewalttätigem und sexistischem Verhalten (zwischen Mitgliedern)

Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Falkensee verhalten sich nach folgenden Regeln:

 

Im Moment der Handlung:

  • Wir bewahren Ruhe.
  • Wir gehen dazwischen und unterbinden aktiv die Grenzverletzung.
  • Wir benennen präzise die Grenzverletzung.
  • Wir klären die Situation.
  • Wir beziehen offensiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten.
  • Wir protokollieren den Vorfall im Dokumentationsbogen „Vorfall“.

 

Nach der Handlung:

  • Wir besprechen den Vorfall mit den Ansprechpersonen.
  • Wir informieren den §26 BGB Vorstand, beziehungsweise seinen Vertreter.
  • Wir wägen gemeinsam mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpersonen weitere Handlungsschritte ab.
  • Wir wägen gemeinsam mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpersonen ab, ob eine Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist.
  • Der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen informieren die beteiligten Eltern/Erziehungsberechtigten bei erheblicher Grenzverletzung.
  • Der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen nehmen Kontakt zur Fachberatungsstelle auf und beziehen diese bei Elterngesprächen/Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten mit ein.

Weitere Verhaltensregeln

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