Verhaltensregeln bei diskriminierendem, gewalttätigem und sexistischem Verhalten (zwischen Mitgliedern)
Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Falkensee verhalten sich nach folgenden Regeln:
Im Moment der Handlung:
- Wir bewahren Ruhe.
- Wir gehen dazwischen und unterbinden aktiv die Grenzverletzung.
- Wir benennen präzise die Grenzverletzung.
- Wir klären die Situation.
- Wir beziehen offensiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten.
- Wir protokollieren den Vorfall im Dokumentationsbogen „Vorfall“.
Nach der Handlung:
- Wir besprechen den Vorfall mit den Ansprechpersonen.
- Wir informieren den §26 BGB Vorstand, beziehungsweise seinen Vertreter.
- Wir wägen gemeinsam mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpersonen weitere Handlungsschritte ab.
- Wir wägen gemeinsam mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpersonen ab, ob eine Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist.
- Der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen informieren die beteiligten Eltern/Erziehungsberechtigten bei erheblicher Grenzverletzung.
- Der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen nehmen Kontakt zur Fachberatungsstelle auf und beziehen diese bei Elterngesprächen/Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten mit ein.