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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Falkensee e.V. findest du hier .
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Stand: 19.02.2022 (Tag der Eintragung: 27.06.2022)
Amtsgericht: Potsdam
Vereinsregister-Nr.: VR 8300 P
Satzung als pdf-Datei
DownloadDie DLRG bildet durch ihre Mitglieder und Gliederungen die größte, freiwillige und führende Wasserrettungsorganisation Deutschlands und der Welt.
In ihr finden alle Mitglieder und Gliederungen eine ehrenamtlich und humanitär wirkende Gesellschaft zur Verhinderung von Ertrinkungsunfällen vor.
Alle Gliederungen, die den Namen der DLRG führen, erkennen den bindenden Charakter dieser Gesellschaft an und verpflichten sich, ihr ganzes Tun und Handeln im Sinne dieser bundesweiten Gesellschaft und an den Leitsätzen der DLRG auszurichten.
Gegenseitiges Vertrauen, Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches Handeln sowie die Übereinstimmung von Wort und Tat bilden die Grundlage des verbandlichen Umgangs. Sie begründen die menschliche Qualität der Mitglieder und die Stärke der DLRG.
Zu den Aufgaben gehören auch die:
a) Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe und im Sanitätswesen sowie Durchführung von Sanitätsdiensten (Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege),
b) Kinder- und Jugendarbeit sowie die Nachwuchsförderung,
c) Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und auf dem Wasser,
d) Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe,
e) Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter, insbesondere auch in den Bereichen Führung, Organisation und Verwaltung,
f) Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen sowie die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Wasserrettung,
g) Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Institutionen,
h) Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen auf kommunaler Ebene.
Das Stimmrecht kann nur persönlich und erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht gilt mit Eintritt der Volljährigkeit. Wahlfunktionen in der DLRG Falkensee können nur Mitglieder ausüben. Das aktive und passive Wahlrecht für die DLRG-Jugend wird durch die Jugendordnung geregelt.
Die Organe der DLRG Falkensee sind:
a) die Hauptversammlung und
b) der Vorstand.
Die Hauptversammlung wird aus den Mitgliedern der DLRG Falkensee gebildet.
Jedes Mitglied der Hauptversammlung kann nur eine Stimme abgeben. Die Stimme ist nicht übertragbar und kann nur persönlich abgegeben werden.
Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Vorstand leitet die DLRG Falkensee im Rahmen der Satzung und ist für die Geschäftsführung verantwortlich. Ihm obliegt insbesondere die Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung.
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, wobei eine gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der DLRG Falkensee durch zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam erfolgt.
Zu Sitzungen des Vorstands ist mindestens eine Woche vorher einzuladen. § 16 Absatz 2 gilt entsprechend
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder bzw. im Verhinderungsfall deren gewählte Stellvertreter, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, anwesend ist.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden.
Den Beteiligten können die durch das Verfahren entstandenen Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Die Schiedsordnung der DLRG in der jeweils gültigen Fassung gilt entsprechend.
Im Falle der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts und/oder zur Überprüfung der Wirksamkeit des Schiedsspruches ist die Anrufung des ordentlichen Gerichts erst nach Ausschöpfung des vereinsinternen Rechts- und Schiedsweges möglich.
Kommissionen und/oder Ausschüsse können durch Beschluss eines Organs der DLRG Falkensee für bestimmte und abgegrenzte Aufgaben gebildet werden.
Die DLRG Falkensee trägt Sorge dafür, dass das zur Aufgabenerfüllung verwendete Material, das nicht von der Materialstelle der DLRG bezogen wird, der Gestaltungsordnung der DLRG entspricht und geeignet ist.
Personen, die sich durch besondere Leistungen auf dem Gebiet der Wasserrettung oder hervorragende Mitarbeit verdient gemacht haben, sowie langjährige Mitglieder können geehrt werden. Einzelheiten regelt die Ehrungsordnung der DLRG.
Finanz- und Materialwirtschaft sowie Rechnungslegung werden durch die Wirtschaftsordnung der DLRG geregelt.
Zur Durchführung von Meisterschaften und Wettkämpfen im Rettungsschwimmen erlässt der Präsidialrat der DLRG e.V. ein Regelwerk Rettungssport. Zur Bekämpfung des Dopings erlässt er aufbauend auf den Regelungen der WADA und NADA eine Anti-Doping-Ordnung. Diese Anti-Doping-Ordnung ist die Grundlage der Ahndung von Dopingverstößen. Das Regelwerk Rettungssport und die Anti-Doping-Ordnung gelten für die DLRG Falkensee entsprechend.
Die am 26. März 2014 anlässlich der Gründungsversammlung der DLRG Ortsgruppe beschlossene Satzung trat mit der Eintragung ins Vereinsregister unter der Nummer VR 8300 P beim Amtsgericht Potsdam in Kraft.
Mit Satzungsänderung vom 31.01.2015 erfolgte die Umbenennung (Namensänderung) von „DLRG Ortsgruppe Osthavelland“ in „DLRG Ortsgruppe Falkensee“.
Die Neufassung der Satzung erfolgte durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.02.2022.
Die Änderung tritt mit dem Datum der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam in Kraft.
nachrichtlich:
Tag der Eintragung ins Vereinsregister: 27.06.2022
Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
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